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Orthopädische Schuhe

Berufsgenossenschaftliche Richtlinie BGR 191

Fehlstellungen der Füße sind auch bei der täglichen Arbeit nicht zu verachten und der Schutz sollte trotzdem gewährleistet sein!

Orthopädische Sohlen

Seit der Änderung am  01.01.2007 sind Arbeitsschuhe mit orthopädischer Anpassung  durch die Berufsgenossenschaftliche Regelung BGR 191 festgelegt. Bei jeder orthopädischen Anpassung von Sicherheitsschuhen muss geprüft werden, ob diese weiterhin den Anforderungen der Norm  EN ISO 20345 entsprechen. Es dürfen nun lediglich orthopädische Einlagen verwendet werden, die als Rohling mit dem Sicherheitsschuh zusammen zertifiziert werden. Das heißt Sicherheitsschuhe können jetzt auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden vorort beim Orthopäden angepasst werden, ohne eine zusätzliche Zertifizierung. Die orthopädischen Arbeitsschuhe dienen der Prävention von Fehlstellungen im Fußbereich, zur Entlastung der Wirbelsäule und Gelenke, wie auch zur Reduktion des Kraft-und Energieaufwands. Zu den Orthopädischen Zurichtungen gehören beispielsweiße die Anbringung eines Verkürzungsausgleiches bis zu 35mm in der Sohle, Anbringung von Innenrand- bzw. Außenranderhöhungen in der Sohle bis max. 10mm, wie auch Veränderungen der Sohle zur Abrollsohle oder Absatzerhöhungen. Unter Orthopädischen Einlegesohlen versteht man Standard-Einlagenrohlinge und gefräste Einlagenrohlinge. Diese Korrekturen können an diversen Modellen verschiedener Marken vorgenommen werden.

Hier finden Sie Ihren passenden Sicherheitsschuh, den Sie gemäß BGR 191 Ihren Bedürfnissen anpassen können: